Verkaufs- und Lieferbedingungen
Südholz GmbH
 

 

Allgemeines
Die nachfolgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten bei Auftragserteilung als vereinbart. Gegenteilige Bedingungen sind nur nach schriftlicher Anerkennung rechtsverbindlich.

Preise
Sämtliche Preise sind Nettopreise und verstehen zuzüglich gesetzlich geltender Mehrwertsteuer. Beschläge werden gegen Aufpreis geliefert. Unsere Angebote sind freibleibend.

Zahlungsbedingungen
Die Rechnung ist zahlbar innerhalb 14 Tagen mit 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen rein netto nach Rechnungsdatum. Mehrskontoabzüge, sowie Skontoabzüge über den Termin werden in keinem Fall anerkannt. Bei Zielüberschreitungen ist der Lieferant berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB zu erheben. Bei Zahlung mit Akzept gehen die Spesen zu Lasten des Käufers. Für Scheck und Wechselklagen gilt Dinkelsbühl als Gerichtsstand vereinbart.

Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf den anerkannten Saldo, soweit wir Forderungen gegenüber dem Käufer in laufende Rechnungen buchen.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand zurückzunehmen; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. Der Käufer ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) ab, die Ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Käufer nach Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Der Käufer wird auf Anforderung sämtliche Unterlagen zur Einziehung durch uns zur Verfügung stellen. Wir verpflichten uns, die zu stehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Käufers freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt. Der Käufer ist weder zur Verpfändung noch zu einer Sicherungsübereignung berechtigt. Eine Pfändung von dritter Seite ist uns unverzüglich mitzuteilen.

Lieferung
Die Lieferung erfolgt direkt ab Werk durch eigene Spezial-Lastwagen.
Die Gefahr geht auf den Käufer mit Verladung auf den LWK im Werk in Dinkelsbühl über.
Bei Aufträgen unter € 350,00 berechnen wir € 30,00 Anfuhrkosten. Geschlossene Bestellungen ab € 350,00 netto werden frachtfrei angeliefert.
Bei Lieferungen mit Bahn, Spedition oder einem anderen Lieferservice wird die Verpackung zu Selbstkosten berechnet, jedoch nicht zurückgenommen. Expreß- und Frachtkosten gehen in diesem Fall zu Lasten des Käufers.
Die Lieferzeit wird fallweise vereinbart und beträgt in der Regel etwa 1 – 6 Wochen. Wir sind bestrebt, diese so kurz wie möglich zu halten. Bei Überschreitungen bleibt der Käufer zur Abnahme verpflichtet. Vor einer Annullierung muss die Gewährung einer Nachfrist von 14 Tagen treten.
Ereignisse durch höhere Gewalt oder Betriebsstörungen berechtigen uns zur Aufhebung des Liefervertrages. Teillieferungen behalten wir uns vor.

Farbe
Bei Bestellungen ist die Farbangabe unbedingt erforderlich. Für Schäden aufgrund von Wassereinwirkung und sonstiger unsachgemäßer Lagerung kann keine Gewährleistung übernommen werden.

Beanstandungen
Holz ist ein Naturprodukt. Abweichungen des Farbtons sind daher materialbedingt und begründen keine Gewährleistungsansprüche. Gewährleistungsansprüche sind ebenfalls bei kleinen Abweichungen der Modelle, sowie der Größenangaben ausgeschlossen. Reklamationen müssen sofort bei Anlieferung erfolgen, spätestens drei Tage nach Erhalt der Ware. Es bleibt uns unbenommen nachzubessern oder eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Soweit nicht in diesen Bedingungen oder zwingenden gesetzlichen Vorschriften etwas anderes festgelegt ist, sind Ansprüche gegen uns und unsere Erfolgs- und Verrichtungsgehilfen werden Schäden irgendwelcher Art, auch aus § 823 ff. BGB, ausgeschlossen. Dies gilt nicht im Falle vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Vertragsverletzung. Der Ausschluss umfasst insbesondere auch Ansprüche wegen Lieferung fehlerhafter Särge oder entgangenen Gewinns.

Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist Dinkelsbühl.

Gerichtsstand ist für beide Teile Dinkelsbühl, oder nach unserer Wahl der allgemeine Gerichtsstand des Käufers.

Unwirksamkeit von Bestimmungen

Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so sollen an die Stelle der unwirksamen Bedingungen solche Regeln treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages am nächsten kommen. Die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen wird hiervon nicht berührt.

Stand: 2006